CH-Gewährleistung

Wir bieten selbstverständlich die in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ( 2 Jahre).
Ausser: -Akkus und Batterien 6 Monate ab Verkaufsdatum (Freiwillig)
CH-Gewährleistung für die ausgelieferten Produkte werden nur gemäss den Gewährleistung Bestimmungen des Vorlieferanten bzw. des Herstellers der gelieferten Produkte gewährt. Die ausgestellte Rechnung/Quittung gilt als Gewährleistungschein bzw. deren Nachweis. Im Falle eines Gewährleistunganspruches ist die beanstandete Ware mit einer Rechnungskopie und einer aussagekräftigen Beschreibung der Beanstandung auf dem jeweils üblichen Weg (z. B. per Post-Paket) einzusenden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemäss- und/oder nicht fachgemässer Benutzung, Änderung, unsachgemässem Eingriffs oder Reparatur, welche durch den Kunden verursacht wurden. Weiter ausgeschlossen sind Garantieansprüche aufgrund von Abnutzung, höherer Gewalt oder Missachtung der Benutzungs- oder Betriebsvorschriften.
In jedem Fall sind Gewährleistungansprüche begründet/belegt und in Schriftform einzureichen.
EuroNet AG behält sich vor, angebrachte Beanstandungen seitens der Lieferanten und/oder der Hersteller verifizieren zu lassen.
Stellt sich bei der Prüfung des defekten Produkts heraus, dass die Behebung des Defekts nicht unter die Gewährleistung fällt, so können Sie auf eigene Kosten einen „Reparaturauftrag ausserhalb der Gewährleistung“ erteilen. Verzichten Sie darauf, bekommen Sie das nicht reparierte Produkt zurückgesendet oder es wird entsorgt. Angefallene Kosten für die Prüfung des Geräts werden Ihnen verrechnet werden.

Sämtlich Transport- Zoll- und Zollabfertigungskosten in Verbindung von Gewährleistungsfällen gehen zu Lasten der Firma EuroNet AG.

Ausgeschlossen von der Garantie sind:
-Blitz- und Überspannungsschäden
-Wasser- und Fallschäden    
-Lampen und Beleuchtungselemente
-Stecker und Kabel
-Antennen
-HF- und NF- Endstufen
-Fremdeingriff und fehlerhafte Bedienung
-Softwareupdate


Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur. Das Recht auf Wandelung (Rücktritt vom Vertrag) oder Minderung (Preisreduktion) ist ausgeschlossen.»
Gewährleistung: Reparaturen von Geräten innerhalb der Gewährleistungszeit sind für Sie kostenlos, sofern keine unsachgemässe Behandlung, Bedienungsfehler oder Eingriffe durch Dritte vorliegen.
Ausserhalb der Gewährleistung: Für Geräte, deren Gewährleistungszeit abgelaufen ist, fällt eine Überprüfungspauschale von 79,00 CHF an.
Wird eine Reparatur durchgeführt und Sie stimmen dem Kostenvoranschlag zu, wird dieser Betrag vollständig mit der Reparaturrechnung verrechnet.

Nach Erhalt Ihres defekten Artikels prüfen wir, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. Innerhalb der Gewährleistung ist die Reparatur kostenlos. Ausserhalb berechnen wir 79 CHF für die Prüfung, die bei einer kostenpflichtigen Reparatur angerechnet wird.

Wird keine Reparatur gewünscht oder möglich, bleibt die Überprüfungspauschale bestehen.